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Handwerkerrechnung absetzen: Tricks für Steuererleichterungen
Als Immobilienbesitzer oder Mieter fallen im Laufe der Zeit viele Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltungsarbeiten an. Die gute Nachricht ist, dass ein Großteil dieser Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden kann. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, wie Sie Ihre Handwerkerrechnungen effektiv geltend machen und so Ihre Steuerlast deutlich reduzieren können.
Einleitung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen ist ein wichtiges Thema für alle Immobilienbesitzer und Mieter. Denn durch die Geltendmachung dieser Kosten in der Steuererklärung lassen sich oft beträchtliche Summen einsparen. Dieser Leitfaden liefert wertvolle Tipps und Tricks rund um das Thema Handwerkerrechnung absetzen, damit Sie von maximalen Steuererleichterungen profitieren können.
Was sind abzugsfähige Handwerkerkosten?
Unter abzugsfähigen Handwerkerkosten versteht man sämtliche Ausgaben für Reparaturen, Renovierungen, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einer Immobilie, die steuerlich anerkannt sind. Hierzu zählen beispielsweise:
- Malerarbeiten und Tapezierarbeiten
- Sanitär- und Heizungsarbeiten
- Elektroinstallationen
- Dachsanierungen
- Fußbodenerneuerungen
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Einbau einer neuen Küche
- Badsanierungen
Diese Liste ist nicht abschließend. Grundsätzlich sind Kosten für alle Arbeiten abzugsfähig, die der Erhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung der Räumlichkeiten dienen.
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht alle Handwerkerkosten sind jedoch steuerlich absetzbar. Es gibt einige Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Folgende Kosten sind in der Regel nicht abzugsfähig:
Reparaturen an Heizungsanlage | Erwerb einer neuen Heizungsanlage |
Erneuerung von Fenstern | Poolbau im Garten |
Malerarbeiten in Mietwohnung | Hochwertiges Wandgemälde im Wohnzimmer |
Austausch alter Böden | Verlegung von Marmorböden |
Austausch defekter Fliesen | Komplette Neugestaltung des Badezimmers |
Grundsätzlich gilt: Reine Luxusausgaben sowie Kosten für An- und Umbauten, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, sind steuerlich nicht absetzbar. Auch Eigenleistungen des Eigentümers können nicht abgesetzt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur steuerlichen Geltendmachung
Um die Handwerkerkosten erfolgreich in der Steuererklärung geltend zu machen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Rechnung aufbewahren: Handwerkerrechnungen sorgfältig aufbewahren und nicht verlieren.
- Kosten zusammenstellen: Alle abzugsfähigen Handwerkerkosten des jeweiligen Jahres zusammenstellen.
- Korrekter Ausweis: Die Kosten müssen in der Anlage zur Einkommensteuererklärung korrekt ausgewiesen werden.
- Nachweis erbringen: Auf Anforderung müssen die Handwerkerrechnungen vorgelegt werden können.
- Geltendmachung prüfen lassen: Die korrekte Geltendmachung sollte von einem Steuerberater überprüft werden.

Erforderliche Unterlagen
Um die Handwerkerkosten steuerwirksam geltend machen zu können, sind verschiedene Unterlagen als Nachweis erforderlich:
- Rechnung des Handwerkers: Diese muss Angaben wie Rechnungsdatum, Leistungsumfang, Steuernummer des Handwerkers sowieAuf- und Abschläge enthalten.
- Zahlungsnachweise: Überweisungsbelege oder Kontoauszüge als Beleg für die Zahlung.
- Baubeschreibung/Fotos: Ggf. Baubeschreibung oder Fotos für umfangreichere Arbeiten.
- Verträge/Pläne: Bei größeren Projekten auch Verträge und Baupläne aufbewahren.
Profitipps zur Maximierung der Steuereinsparungen
Einige zusätzliche Profitipps können dabei helfen, die Steuereinsparungen durch Handwerkerrechnungen noch weiter zu maximieren:
Aufteilung der Kosten
Bei gemischt genutzten Räumen (privat und geschäftlich) können die Handwerkerkosten aufgeteilt und anteilig abgesetzt werden. Der geschäftlich genutzte Anteil ist voll absetzbar.
Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten
Für einige Berufsgruppen gelten Sonderregelungen hinsichtlich der Absetzbarkeit von Handwerkerkosten:
- Freiberufler/Selbstständige: Handwerkerkosten für das Büro/Arbeitszimmer können voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- Arbeitnehmer im Home-Office: Ein prozentualer Anteil der Kosten für die Arbeitsecke ist als Werbungskosten absetzbar.
- Vermieter: Handwerkerkosten für vermietete Immobilien sind voll als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
Bei korrekter Geltendmachung lassen sich mit den richtigen Handwerkerrechnungen häufig beträchtliche Steuerersparnisse erzielen.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Kosten sind absetzbar?
Alle Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung des Immobilienwerts sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. - Muss ich Rechnungen aufbewahren?
Ja, die Handwerkerrechnungen sind als Nachweis zwingend aufzubewahren. - Was ist bei Eigenleistungen?
Eigenleistungen des Eigentümers sind nicht abzugsfähig. - Kann ich die Kosten auch bei einer Mietwohnung absetzen?
Ja, sogar als Mieter können Handwerkerkosten in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. - Gibt es eine Maximalsumme?
Nein, es gibt keine Begrenzung der absetzbaren Kosten nach oben.
Schlussfolgerung
Wie Sie sehen, lassen sich durch die richtige Geltendmachung von Handwerkerrechnungen häufig beträchtliche Steuereinsparungen erzielen. Mit etwas Aufwand und Sachkenntnis können hohe Beträge

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